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Trödeln? Zugangsbeschränkungen geändert

19.02.2022

Auf den Märkten in NRW entfallen die Zugangsbeschränkungen der 2G-Regel. Somit ist das Betreten auch nicht immunisierten Personen gestattet.

Zum allgemeinen Schutz ist auf dem Marktgelände ein Mund/Nasenschutz zu tragen.


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